Wie sichern Sie den Einsatz Ihrer externen Dienstleister auch in datenschutzrechtlicher Hinsicht vertraglich ab, ohne ein Bußgeld zu riskieren? Liegt überhaupt ein Fall der Auftragsverarbeitung vor oder vielmehr eine Datenübermittlung, die sie ggf. dennoch vertraglich absichern sollten?
Gerne beraten wir Sie umfassend zu diesen Konstellationen sowie auch zu der Konstellation, dass Sie zusammen mit einem anderen Verantwortlichen als sog. „Joint Controller“ tätig werden.
Welche Regelungen muss ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung enthalten? Werden Ihnen als Auftragsverarbeiter Pflichten auferlegt, die über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehen? Gerne optimieren wir für Sie das vertragliche Konstrukt mit Ihren Dienstleistern.