Rechtliche und operative
Datenschutzberatung
Keine oder eine schlechte – mitunter nicht rechtliche – Beratung kann ernste Konsequenzen in Form von Bußgeldern, Schadenersatzansprüchen und Reputationsschäden für Ihre Organisation nach sich ziehen.
Dies gilt insbesondere für umfangreiche oder sensible Datenverarbeitungen, die aufgrund des damit einhergehenden datenschutzrechtlichen Risikos eine umfassende Beratung erfordern.
Was zeichnet uns aus?
Unsere RechtsanwältInnen sind hochspezialisiert und weisen langjährige Erfahrungen in dem immer komplexer werdenden Bereich des Datenschutzrechts auf. Nachfolgende Aspekte zeichnen unsere Datenschutzberatung aus:

Wir kennen die rechtlichen Besonderheiten:
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) schreibt eine Reihe übergeordneter Pflichten vor, die zur Gewährleistung einer rechtmäßigen Datenverarbeitung stets erfüllt werden müssen. Darüber hinaus gilt es jedoch bereichsspezifische Besonderheiten zu berücksichtigen, etwa im Beschäftigtendatenschutz, Gesundheitsdatenschutz oder Konzerndatenschutz. Wir behalten für Sie den Überblick und weisen auf Besonderheiten hin.

Umfangreicher Erfahrungsschatz und guter Ruf
Seit dem Jahr 2005 beraten wir als externe Datenschutzbeauftragte sowohl nationale und internationale Konzerne sowie Unternehmen des Mittelstands nahezu sämtlicher Branchen und zudem auch öffentliche Stellen. Aufgrund unserer langjährigen Expertise gewährleisten wir eine praxisnahe Beratung unserer MandantInnen. Dabei genießen wir auch bei den Aufsichtsbehörden einen seriösen Ruf.

Aktuelle Entwicklungen im Blick
Auch wenn seit der Einführung der DSGVO schon einige Zeit vergangen ist, bestehen nach wie vor Rechtsunsicherheiten bei ihrer Auslegung und Anwendung. Regelmäßig veröffentlichte aufsichtsbehördliche Stellungnahmen und Gerichtsurteile helfen dabei, Unsicherheiten zu beseitigen und Datenverarbeitungen rechtskonform zu gestalten. Wir beobachten fortlaufend die rechtliche Entwicklung und weisen unsere MandantInnen auf Handlungsbedarfe und Lösungsoptionen hin.

Individuelle Beratungskonzepte zu fairen Preisen
Unseren MandantInnen erhalten eine auf ihre individuellen Bedürfnisse ausgerichtete Datenschutzberatung und das beste daraufhin abgestimmte Beraterteam. Es ist als Datenschutzberater ein Leichtes, „nein“ zu sagen. Die Herausforderung liegt darin, Lösungen zu entwickeln. Dabei arbeiten wir nicht mit undurchsichtigen Pauschalen. Alle werthaltigen Tätigkeiten werden von uns auf 6 Minuten genau dokumentiert und im Rahmen turnusmäßiger Statusmeetings oder auf Ihre gesonderte Anforderung hin jederzeit nachgewiesen. Dabei zahlen Sie marktübliche Preise für herausragende Datenschutzexperten.
Wir schaffen
Datenschutz-Compliance
Um Defizite bei der Umsetzung datenschutzrechtlicher Anforderungen zu erkennen, bieten wir zu Beginn unserer Datenschutz-Beratung eine initiale Auditierung vorhandener Datenverarbeitungen und datenschutzrelevanter Prozesse an.
Im Anschluss unterstützen wir dabei, die datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen zu erfüllen. Hierzu entwickeln wir individuelle Projekte zur Einführung einer bedarfsgerechten Datenschutzorganisation nebst Datenschutzmanagements und entwerfen Tools und Dokumente zur Umsetzung der gesetzlich gebotenen Standards und Prozesse.
Sie wollen sich einen ersten Überblick über das Datenschutzniveau in Ihrer Organisation machen? Nutzen Sie unseren kostenlosen DSGVO-Quick-Check.
Professionelle Datenschutz-Beratung
minimiert Haftungsrisiken
Ohne eine professionelle Datenschutz-Beratung drohen drakonische Bußgelder und erhebliche Schadensersatzansprüche. Insoweit ist eine umfangreiche Beraterhaftung zur Eindämmung und Verlagerung von Haftungsrisiken unentbehrlich.
Für den Fall einer Fehl- oder Schlechtberatung haftet Scheja & Partners regelmäßig in Höhe von bis zu 10 Mio. Euro im Einzelfall.
Für eine besonders risikobehaftete Beratung kann eine höhere Haftungssumme gesondert vereinbart werden.
FAQ
Eine professionelle Datenschutz-Beratung unterstützt Organisationen dabei, die komplexen gesetzlichen Anforderungen des Datenschutzrechts systematisch zu erfüllen.
Im Mittelpunkt steht die Sicherstellung der rechtmäßigen Verarbeitung personenbezogener Daten. Darüber hinaus hilft die Beratung dabei, weitere Pflichten der DSGVO umzusetzen – etwa die korrekte Dokumentation von Verarbeitungstätigkeiten oder die Verständlichkeit und Vollständigkeit von Datenschutzhinweisen.
Die Beratung erfolgt dabei stets individuell, bedarfsorientiert und mit Blick auf die praktischen Abläufe und das Tagesgeschäft der Organisation.
Mit dem wachsenden Ausmaß und der zunehmenden Komplexität automatisierter Datenverarbeitungen steigen auch die Anforderungen an deren rechtmäßige Ausgestaltung.
Zudem müssen betroffene Personen transparent über die Verarbeitung ihrer Daten informiert werden; ihre Rechte – etwa auf Auskunft, Löschung oder Widerspruch – sind vollumfänglich zu beachten.
Bei Verstößen drohen nach der DSGVO empfindliche Sanktionen, einschließlich Bußgeldern und potenziellen Schadensersatzansprüchen betroffener Personen.
Eine fundierte Datenschutz-Beratung unterstützt Organisationen dabei, die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung sicherzustellen und sämtliche datenschutzrechtlichen Pflichten einzuhalten – um rechtliche Risiken und wirtschaftliche Folgen wirksam zu vermeiden.
Ziel einer professionellen Datenschutz-Beratung ist es, Organisationen dabei zu unterstützen, die Rechtmäßigkeit ihrer Datenverarbeitungen sicherzustellen.
Dies geschieht in der Regel durch die Einführung eines effektiven Datenschutzmanagementsystems, das verbindliche Prozesse und Standards zur Verarbeitung personenbezogener Daten für alle Mitarbeitenden etabliert.
Ergänzend erfolgt eine praxisnahe Beratung zu konkreten Einzelfragen – zum Beispiel zur rechtssicheren Ausgestaltung alltäglicher Datenverarbeitungen oder zur Bearbeitung von Betroffenenanfragen wie Auskunfts- und Löschersuchen gemäß DSGVO.
Die Benennung als externer Datenschutzbeauftragter ist nicht zwingend mit einer Datenschutzberatung verbunden.
Zum einen kann die Benennung gesetzlich nicht erforderlich sein – etwa dann, wenn eine nicht-öffentliche Organisation weniger als 20 Mitarbeitende beschäftigt, die ständig mit der Verarbeitung personenbezogener Daten befasst sind (vgl. § 38 Abs. 1 BDSG).
Zum anderen kann die Funktion des Datenschutzbeauftragten auch durch eine geeignete Person innerhalb der Organisation wahrgenommen werden.
Auf Wunsch kann eine Datenschutz-Beratung jedoch auch die Übernahme der Funktion als externer Datenschutzbeauftragter umfassen – selbst dann, wenn hierfür keine gesetzliche Pflicht besteht.
Ohne oder mit unzureichender Datenschutzberatung besteht das Risiko, dass personenbezogene Daten rechtswidrig verarbeitet werden oder weitere Anforderungen der DSGVO nicht ordnungsgemäß erfüllt sind. Dies kann schwerwiegende Folgen haben:
- Aufsichtsbehörden können in solchen Fällen Anordnungen oder Verarbeitungsverbote aussprechen,
- Bußgelder von bis zu 20 Millionen Euro oder bis zu 4 % des weltweit erzielten Jahresumsatzes verhängen (Art. 83 DSGVO),
- und es drohen nachhaltige Reputationsschäden, insbesondere im Kunden- und Partnervertrauen.
Eine professionelle Datenschutz-Beratung hilft, solche Risiken frühzeitig zu erkennen, wirksam zu minimieren und die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben langfristig sicherzustellen.